Es gibt verschiedene Krankenzusatzversicherungen, die die Kosten die durch eine Behandlung beim Heilpraktiker und durch die verordneten Arznei- und Heilmittel entstehen sinnvoll absichern.
Beachten Sie dabei jedoch, dass Sie diese Heilpraktikerversicherungen nur dann abschließen können, wenn eine Behandlung noch nicht begonnen hat.
Am besten sollte der Abschluss solange erfolgen, wie noch keine behandlungsbedürftigen Krankheiten diagnostiziert wurden, bzw. erst dann, wenn diese wieder ausgeheilt sind.
Beachten Sie zudem, dass in der Regel Wartezeiten von 3 Monaten vorgesehen sind. Lediglich wenige Anbieter, z.B. Signal Iduna Ambulant Plus und auch UKV NaturPrivat leisten ohne Wartezeiten.
Die leistungsstärksten Heilpraktiker-Zusatztarife übernehmen für Naturheilverfahren (nach GOÄ- Gebührenordnung für Ärzte, sowie Behandlungen durch Heilpraktiker (nach GebüH) bis zu 2000 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Erstattet werden auch durch den Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren verordnete Medikamente oder Heilmittel.
Allerdings sollte vor der Wahl des gewünschten Tarifes erst einmal abgeklärt werden, welche Zusatzversicherungen überhaupt (insbesondere aufgrund bereits vorhandener oder zurückliegender Vorerkrankungen) in Frage kommen. Unten stehend finden Sie einen unabhängigen Vergleich, sowie einen passenden Ansprechnpartner, der Ihnen bei der Suche nach der passenden Heilpraktiker Zusatzversicherung behilflich sein wird.
Eine Heilpraktikerversicherung ist die ideale Möglichkeit der Absicherung von Naturheilbehandlungen, jedoch nicht zur kurzfristigen Kostenübernahme einer Behandlung geeignet. Vielmehr soll die Heilpraktikerversicherung den Patienten ein Leben lang begleiten und ihn vor den Behandlungskosten schützen.
Welche Behandlungen werden erstattet durch eine Heilpraktikerversicherung?
Erstattungsfähig sind bei den meisten guten Tarifen alle Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt werden, bzw. Behandlungen, die eine Heilpraktiker nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (kurz: GebüH) abrechnet. Dazu gehören bekannte Heilverfahren wie:
- Osteopathie, Homöopathie, Chiropraktik, Akupunktur, TCM
aber auch unbekanntere alternative Heilverfahren wie z.B.:
- Orthomolekulare Medizin
- Bioresonanztherapie
- Schüssler Salze, Bachblütenm
- Hydrotherapie uvm.
Damit eine Naturheilverfahren erstattungsfähig ist, muss die Wirksamkeit zumindest logisch erklärbar sein, bzw. das Verfahren z.B. durch die Hufelandgesellschaft e.V. als wirksam eingestuft worden sein. Beim Tarif Signal Iduna Ambulant plus (siehe weiter unten) sind bedinungsgemäß auch "wissenschaftlich nicht anerkannte Verfahren" erstattungsfähig.
Insbesondere bei den bekanntesten Naturheilverfahren entstehen bezüglich sämtlicher Heilpraktikerversicherungen erfahrungsgemäß jedoch wenig Probleme bezüglich der Erstattung, wenn die Rechnung vom Heilpraktiker korrekt gestellt wurde.
Vermittlung durch Fairfekt Versicherungsmakler GmbH "Download Erstinformation"
Die aktuell leistungsfähigsten Heilpraktikerversicherungen im Vergleich